1. Am 5. Februar 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) im Rahmen der Frist nach Art. 318 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312) in Aussicht, dass sie das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) teilweise einzustellen und im Übrigen Anklage beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) gemäss dem beiliegenden Entwurf der Anklageschrift zu erheben gedenke.