Hinweis: Wegen der Dringlichkeit der Ermittlungen wurde die Untersuchung vorerst mündlich angeordnet.). Nachdem die Polizei am späten Abend des 3. April 2020 davon abgesehen hatte, die Blutentnahme durchzuführen, entfiel das rechtlich geschützte Interesse des Beschwerdeführers, sich gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft zur Wehr zu