1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand. Die Staatsanwaltschaft erliess mündlich am 3. April 2020 die (am 6. April 2020 verurkundete) Verfügung, dass gegenüber dem Beschwerdeführer eine Blut- und Urinprobe angeordnet werde. Der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, erhob dagegen am 16. April 2020 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Dem unterzeichnenden Anwalt sei umgehend Akteneinsicht in die Strafakten BM 7561 zu erteilen;