1. Das Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Straf- und Zivilklägerin - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin D.________ Bern, 15. Januar 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: