1. Vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Beschimpfung hängig. Der Gesuchsteller hatte gegen den entsprechenden Strafbefehl Einsprache erhoben. Mit Eingabe vom 8. Januar 2020 forderte er den Ausstand der verfahrensleitenden Gerichtspräsidentin, nachdem diese am 6. Januar 2020 eine erste Verfügung erlassen hatte. Zur Begründung führte er sinngemäss aus, Gerichtspräsidentin B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) habe schon mehrfach Fehlurteile gegen ihn erlassen. Sie sei weder objektiv noch unvoreingenommen.