7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 3. April 2020 (PEN 18 925) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer ist unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtlichen Entschädigungen für das erstinstanzliche Haftverfahren und das Beschwerdeverfahren werden am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.