Das Regionalgericht erachtet sein Urteil nach wie vor als richtig und angemessen und folgte den anderslautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft nicht. Es führte seine diesbezüglichen Gründe in der mündlichen Urteilsbegründung aus. Das Obergericht wird jedoch den Fall vollumfänglich neu zu beurteilen haben, so dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Strafmass höher als 7 Jahre Freiheitsstrafe betragen könnte, allerdings könnte es auch sinken. Auch diese Ausführungen sind zutreffend, begründen aber ebenso keine konkrete Fluchtgefahr.