Dies steht im Widerspruch zu den erfolgten Schuldsprüchen, wonach er während einem sehr kurzen Zeitraum von nicht einmal 3 Monaten Betäubungsmitteldelikte im Umfang von über 15 kg Kokaingemisch und Geldwäschereihandlungen bezüglich Beträge von CHF 72'110.00 und EUR 33'484.00 begangen hat. Ganz abgesehen davon zeigt allein der Umstand, dass der Beschuldigte an dieser Drogenmenge CHF 15'000.00 verdiente (HV-Protokoll S. 127), das Ausmass der begangenen Delikte. […] Mit der bereits bis heute erstandenen Haft von 4 Jahren und 8 Monaten hat der Beschuldigte zwar bereits mehr als die Hälfte der mutmasslich zu erwartenden Strafe erstanden.