4 Fluchtgefahr gewertet werden. […] Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe jahrelang leugnete. Selbst nach den erst in der Hauptverhandlung gemachten Zugeständnissen, kann er nicht als vollumfänglich geständig bezeichnet werden. Dazu, wie die fraglichen Lieferungen ausgeführt wurden, hat er sich auch in der Hauptverhandlung nicht konkret geäussert. Darüber hinaus wies er bis zuletzt mehrere Vorwürfe als unwahr zurück, für welche das Gericht dann aber Schuldsprüche ausfällte.