(nachfolgend Beschwerdeführer) neben sechs weiteren Beschuldigten vom Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, banden- und gewerbsmässig begangen, sowie wegen gewerbsmässig begangener Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Beschwerdeführer – ein nigerianischer Staatsbürger mit schweizerischer Niederlassungsbewilligung C – befand sich vom 26. Juli 2015 bis am 9. Juli 2018 in Untersuchungshaft.