1. Mit Urteil vom 3. Dezember 2019 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) neben sechs weiteren Beschuldigten vom Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, banden- und gewerbsmässig begangen, sowie wegen gewerbsmässig begangener Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.