12 durch Besitz und Anstalten Treffen zum Verkauf oder zur Schenkung von 31 g Methamphetamingeschmisch mit einem Reinheitsgrad von 21.7 g und damit der Widerhandlungen in qualifizierter Form. In diesem Bereich ist der Beschwerdeführer bereits vorbestraft und die Staatsanwaltschaft wird eine Rückversetzung in den Strafvollzug im Umfang von eineinhalb Jahren beantragen (vgl. Haftverlängerungsantrag vom 12. März 2020). Insgesamt hat der Beschwerdeführer daher klar mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen.