11 lisierende Rahmen der Haft weg, könnte sich dieses Verhaltensmuster ihr oder Dritten gegenüber wiederholen. Zusammenfassend führt das Gesamtbild der persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers, insbesondere die diagnostizierte Persönlichkeitsakzentuierung, die Drogenproblematik und das soziale Umfeld dazu, dass ihm eine ungünstige Rückfallprognose hinsichtlich der zu befürchtenden Delikte gegen die körperliche Integrität gestellt werden muss. Die Wiederholungsgefahr ist damit zu bejahen.