An seinen Beteuerungen, während der Untersuchungshaft endgültig von den Drogen losgekommen zu sein, bestehen aus Sicht der Beschwerdekammer zudem erhebliche Zweifel. Seine Angaben zu seinem Konsum vor der Inhaftierung sind nämlich widersprüchlich. Einerseits gibt er an, Anfang 2019 vielleicht sechs bis achtmal konsumiert zu haben, macht aber gleichzeitig geltend, die bei ihm gefundenen 31 g Crystal Meth seien für seinen und den Eigenkonsum der Privatklägerin bestimmt gewesen. Hinzu kommt, dass der Zustand im schützenden Rahmen der Haft nicht ohne Weiteres auf das Leben in Freiheit übertragen werden kann.