Da diesbezüglich das Risiko als hoch eingestuft wird, kann dies nur bedeuten, dass auch mit weiteren Delikten gegen die körperliche Integrität gerechnet werden muss. Auch die beim Beschwerdeführer bestehende dissoziale und emotional-instabile Persönlichkeitsakzentuierung wirkt sich laut Gutachter negativ auf die Legalprognose aus. Der Beschwerdeführer stellt die Aussagekraft des Gutachtens, welches ohne seine Mitwirkung erstellt werden musste, in Frage. Inzwischen hat der Gutachter seine Einschätzung im Ergänzungsgutachten vom 6. April 2020 nach zweifacher persönlicher Exploration des Beschwerdeführers aber bestätigt.