__ Ziel der Aggressionen des Beschwerdeführers geworden war. Dieser schilderte bei seiner Einvernahme vom 17. Februar 2020 jedenfalls ausführlich, detailliert, aber ohne den Beschwerdeführer unnötig zu belasten, wie dieser bei ihm zu Hause die Türe eingetreten und ihn mit verschiedenen Gegenständen, unter anderem einer Vase aus Eisen, beworfen, aber nicht getroffen habe. Der Beschwerdeführer ist geständig, die Türe eingeschlagen zu haben, will sich aber nicht mehr genau daran erinnern, mit Gegenständen nach G.________ geworfen zu haben.