Demnach sei die Polizei von F.________ wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei Personen avisiert worden. Die Polizei habe den wegrennenden Beschuldigten angehalten. Die Privatklägerin habe angegeben, sie sei vom Beschuldigten geschlagen und getreten worden («plusieurs coups de pieds et poings au niveau du tronc et du visage»). Sie habe über Schmerzen an Kopf und Rippen geklagt. Sie sei darauf ins Spitalzentrunn Biel zur Kontrolle gebracht worden.