- Der Beschuldigte gab zunächst zu, dass eine Auseinandersetzung stattgefunden habe. Man habe sich gegenseitig gestossen und er habe ihr eine Ohrfeige gegeben. Er habe aber nicht zugetreten (Hafteröffnung Z. 350 ff.). Später konnte er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern (staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 19. Dezember 2019 Z. 198 ff.).