Zu diesem Vorfall hielt die Vorinstanz Folgendes fest: - Die polizeiliche Wahrnehmung ist im Anzeigerapport vom 19. März 2019 festgehalten. Demnach sei die Privatklägerin am 8. Februar 2020 auf dem Polizeiposten erschienen. Sie habe angegeben, vom Beschuldigten geschlagen worden zu sein. Sie habe über starke Schmerzen geklagt. Man habe ihr geraten, einen Arzt aufzusuchen.