5.3 Einer genaueren Betrachtung sind die beiden Körperverletzungsdelikte zu unterziehen. 5.3.1 Am 8. Februar 2019 soll der Beschwerdeführer die Privatklägerin vor ihrem Domizil aufgesucht, sie mehrmals geohrfeigt, an den Haaren zu Boden gerissen und als sie am Boden lag, mit dem Fuss gegen ihre Halspartie, den Rücken und ihre Beine getreten haben, wobei die Privatklägerin dadurch Probleme beim Atmen und starke Schmerzen am Kopf, Nacken und am Rücken davongetragen habe. Zu diesem Vorfall hielt die Vorinstanz Folgendes fest: - Die polizeiliche Wahrnehmung ist im Anzeigerapport vom 19. März 2019 festgehalten.