4 - Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, begangen am 10. Juni 2019. Wie die Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2019 zeigt, ist er bezüglich dieser Vorwürfe, namentlich der Sachbeschädigungen, des mehrfachen, teils versuchten Hausfriedensbruchs, des Diebstahls sowie des Verstosses gegen die Fernhalteverfügung (teilweise) geständig. Auch gibt er zu, die Privatklägerin mehrfach tätlich angegangen zu haben, bestreitet aber, ihr Faustschläge und Fusstritte verpasst zu haben.