1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Verfahren gegen A.________ wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Drohung, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Hausfriedensbruchs, Urkundenfälschung, Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung sowie qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) und weiterer Delikte. Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht oder Vorinstanz) vom 21. Juni 2019 wurde A.________ in Untersuchungshaft versetzt.