Am 20. Januar 2020 wandte er sich erneut an die Staatsanwaltschaft, stellte ein Widererwägungsgesuch bezüglich des Strafbefehls resp. der Busse und erhob nachträglich Einsprache. Daran hielt er mit Schreiben vom 3. Februar 2020 sinngemäss fest. Am 4. Februar 2020 wurden die Akten dem Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache überwiesen. Dieses trat mit Entscheid vom 1. April 2020 auf die Einsprache nicht ein und erklärte den Strafbefehl vom 20. Dezember 2019 für rechtskräftig. Mit Schreiben vom 6. April 2020 erklärte A.______