Hierzu habe die Staatsanwaltschaft nähere Abklärungen zur Herkunft und zur Eigentümerschaft des Saxofons unterlassen. Es sei nicht an der Staatsanwaltschaft, die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beteiligten zu prüfen, gerade in einem familiär heiklen Fall wie vorliegend. Insgesamt erachte die Beschwerdeführerin die Beweisführung und das Engagement der Staatsanwaltschaft als mangelhaft. Die Staatsanwaltschaft habe sich nie ernsthaft darum bemüht, den Sachverhalt rasch und präzise zu klären. Vielmehr habe sie den Fall wohl als lästige Auseinandersetzung zwischen Mutter und Sohn abgetan und ihr kaum Beachtung geschenkt.