Die Privatklägerin behauptete, das umstrittene Selmer Saxofon gehöre ihr und sei dem Beschuldigten lediglich für die Mitwirkung an einem Konzert ausgeliehen worden. Er habe dieses in der Folge entgegen der Abmachung nicht zurückgegeben und sich dieses somit widerrechtlich angeeignet. Der Beschuldigte bestätigte, im Besitz zweier Saxofone zu sein, darunter auch das umstrittene Selmer, welche ihm allerdings beide bereits vor längerer Zeit geschenkt worden seien. Auch diesbezüglich liegt damit eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor.