3 Sinn von Art. 31 StGB) war somit im Jahr 2018, als Anzeige erstattet wurde, längst abgelaufen. Das Verfahren ist somit bereits deshalb einzustellen. Ergänzend ad Entwendung Stühle: Ergänzend kann ausgeführt werden, dass die Behauptung der Privatklägerin, die zwei Stühle seien durch den Beschuldigten entwendet worden, eine Parteiaussage darstellt. Dieser Aussage stehen die Darstellungen des Beschuldigten gegenüber, diese Stühle nie mitgenommen und sie sich nicht angeeignet zu haben.