Stühle und Saxofone: […] Die angebliche Entwendung der Stühle und auch des / der Saxofon/e wäre zwischen Angehörigen begangen worden, sodass es sich a priori um ein Antragsdelikt (bei Subsumption unter die Artikel 137-139 StGB) handelt. Sollte die Handlung unter Art. 141 StGB zu subsumieren sein, gilt dasselbe, handelt es sich dabei doch ebenfalls um ein Antragsdelikt. Die angebliche Entwendung der vorgenannten Gegenstände war, wie aktenkundig ist, bereits 2016, aber wahrscheinlich schon früher ein Thema zwischen den Parteien. Die Antragsfrist (im