Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), die sich im Verfahren als Strafund Zivilklägerin konstituiert hatte, am 8. April 2020 Beschwerde mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten fortzuführen und beim Regionalgericht Anklage zu erheben. In ihrer Stellungnahme vom 21. April 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 29. April 2020 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.