Insbesondere geht es bei der Beurteilung der Rechtsverzögerung auch nicht um die Frage, ob das Verfahren zu Recht mittels Einstellung erledigt werden sollte. Ein Aufwand von vier Stunden und damit ein Honorar von CHF 800.00 scheinen in Anbetracht dieser Ausführungen als insoweit angemessen. Für die in der Zusammenstellung noch nicht berücksichtigte Replik etc. wird zusätzlich 1 Stunde aufgerechnet. Das ergibt zuzüglich der geltend gemachten Auslagen von CHF 10.00 und der MWST von 7.7 % (ausmachend: CHF 77.75) eine amtliche Entschädigung von CHF 1‘087.75.