Wie sich aus seiner Zusammenstellung in der Beschwerde ergibt, wurden die Stunden falsch zusammengerechnet. So ergeben 1 Stunde Klientengespräch, 1.5 Stunden Aktenstudium und Klientenkorrespondenz sowie 7 Stunden Verfassen der Beschwerdeschrift, rechtliche Abklärungen und Studium der Rechtsprechung einen Gesamtaufwand von 9.5 Stunden. Aber auch dieser Aufwand erscheint eindeutig zu hoch. Im Beschwerdeverfahren war einzig die Frage einer Rechtsverzögerung zu beurteilen. Dafür waren weder komplexe Rechtsfragen noch unübersichtliche Sachverhalte zu beurteilen.