Die Staatsanwaltschaft hiess den Beweisantrag, die verfahrenserledigenden Entscheide des Verfahrens BA 17 226 zu edieren, am 15. November 2019 gut und räumte den Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 27. November 2019 ein. Die übrigen Beweisanträge wies die Staatsanwaltschaft ab. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2019 gab die Staatsanwaltschaft Rechtsanwalt F.________ Gelegenheit, sich bis zum 15. Januar 2020 zur vorgesehenen Kürzung seiner Kostennote zu äussern. Die Stellungnahme von Rechtsanwalt F.________ ging am 16. Januar 2020 bei der Staatsanwaltschaft ein. Gleichzeitig beantragte Rechtsanwalt F.__