5. Am 17. Juli 2019 erachtete die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung als vollständig und stellte in Aussicht, das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten vollumfänglich einzustellen. Den Parteien wurde Frist von 10 Tagen gesetzt, um weitere Beweisanträge zu stellen und ihre Honorarnoten einzureichen. Der Beschwerdeführer beantragte am 19. Juli 2019 die Zustellung der paginierten, vollständigen Akten und eine Verlängerung der Frist zur Stellung allfälliger Beweisanträge um 10 Tage ab Erhalt der Akten. Am 31. Juli 2019 teilte Rechtsanwalt F._____