5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.» Da sich die verfahrensrelevanten Akten im Zusammenhang mit der Genehmigung der Einstellungsverfügung beim Leitenden Staatsanwalt befanden, wurden sie der Beschwerdekammer schliesslich am 21. April 2020 übermittelt. Mit Verfügung vom 23. April 2020 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und teilte mit, dass die dem Beschwerdeführer mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Oktober 2018 gewährte unentgeltliche Rechtspflege auch für das Beschwerdeverfahren gelte.