2. Es sei die Beschwerde gutzuheissen und es sei festzustellen, dass es im vorliegenden Falle zu einer Rechtsverweigerung / Rechtsverzögerung gekommen ist und es sei die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, anzuweisen, umgehend eine verfahrensabschliessende Verfügung (Anklageschrift/Einstellungsverfügung) zu erlassen. 3. Es sei dem Anwalt des Beschwerdeführers für dieses Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 2'000.00 (inkl. MwSt. und Auslagen) zuzusprechen. 4. Es seien die Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen.