1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen die beiden Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs sowie einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten. Am 17. Juli 2019 erging die Mitteilung nach Art. 318 StPO. Am 7. April 2020 reichte der Strafund Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt F.________, Beschwerde mit den folgenden Anträgen ein: «1. Es sei dem Beschwerdeführer für dieses Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichneten.