11 7.4 Dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden wäre oder Überhaft drohen würde, wird zu Recht nicht geltend gemacht. Die aufgrund der COVID-19-Lage abgesetzte Verhandlung wurde bereits neu angesetzt und soll am 24. Juni 2020 stattfinden. Eine Verlängerung der Sicherheitshaft um drei Monate ist nicht zu beanstanden. 7.5 Verhältnismässigkeitsüberlegungen stehen der Sicherheitshaft somit ebenfalls nicht entgegen.