Ausserdem möchte er verständlicherweise so rasch als möglich aus der Haft entlassen werden, was bekanntlich nur möglich ist, wenn sich etwas an der Beurteilung der gestellten Legalprognose ändert. Es ist aktenkundig, dass sich der Beschwerdeführer trotz der vom Regionalgericht gewährten «letzten Chance» und trotz wiederholter Erinnerung nicht genügend vom Drogenmilieu und vom Drogen- und Alkoholkonsum hat distanzieren können (betreffend Ermahnung: BVD-Akten pag. 619 f. und pag.