9 nicht als ungewöhnlich bezeichnet werden, dass er sich in Haft anständig und korrekt verhält. Schliesslich steht er hier nicht mehr unter dem Einfluss von Drogen und ist dem teilweisen negativen Einfluss seines sich in der Nähe seines Wohnorts befindenden Milieus nicht ausgesetzt. Ausserdem möchte er verständlicherweise so rasch als möglich aus der Haft entlassen werden, was bekanntlich nur möglich ist, wenn sich etwas an der Beurteilung der gestellten Legalprognose ändert.