611]). 5.4.4 Dass das Zwangsmassnahmengericht – sowohl im November 2019 als auch heute – gestützt auf die Meldung des Therapeuten und aufgrund der Vorstrafe des Beschwerdeführers wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Schläge mit Gürtelschnalle gegen Kopf/Gesicht eines Opfers;