Dabei habe der Beschwerdeführer gedroht, etwas zu zerschlagen oder jemanden anzugreifen. Vor diesem Hintergrund darf derzeit davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer sich nicht nur aggressiv verhalten hat, sondern dass es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sein muss. Dass die Polizei, welche aufgrund von Meldungen besorgter Nachbarn/Passanten beim Beschwerdeführer und seiner Ehefrau vorgesprochen hat, keine Anzeichen häuslicher Gewalt hat feststellen können, ändert daran nichts.