Die Frage braucht jedoch nicht abschliessend geklärt zu werden, belegt das von Mitarbeitenden des Regionalgefängnisses Wahrgenommene doch die vom Beschwerdeführer ausgehende Aggressivität Familienmitgliedern gegenüber. Weiter kann der vorgenannten Verfügung und dem Führungsbericht entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer im Regionalgefängnis Burgdorf im November 2019 ganz plötzlich, also praktisch aus dem Nichts heraus, ausgesprochen fremdaggressiv verhalten habe und jeweils von mehreren Mitarbeitenden habe betreut werden müssen. Dabei habe der Beschwerdeführer gedroht, etwas zu zerschlagen oder jemanden anzugreifen.