Die Bearbeitung der verschiedenen Problembereiche des Beschwerdeführers (ADHS, Impulsivität, Drogen und/oder Alkoholkonsum, Arbeitslosigkeit einerseits und temporäre Beschäftigung andererseits, finanzielle Probleme, Spannungen innerhalb der Familie, Kontakte zum kriminellen Milieu, drohende Wegweisung) gestaltete sich schwierig. Der Beschwerdeführer hielt vermehrt Termine nicht mehr ein und konnte sich nicht vom Konsum illegaler und aggressionsfördernder Stimulantien (zum Teil im Mischkonsum mit Alkohol) distanzieren (vgl. dazu etwa die Analyseergebnisse vom 4. Oktober 2018, und 13. August 2019, BVD-Akten 1057/18 pag. 551 ff.