6 fehlung der forensisch-psychiatrischen Sachverständigen ordnete das Regionalgericht im Strafurteil eine ambulante Massnahme an. Im Sinn einer letzten Chance wurde die Freiheitsstrafe von 48 Monaten zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Begründet wurde dies damit, dass sich der Beschwerdeführer schon längere Zeit in Behandlung befinde, mit dem behandelnden Psychologen ein Vertrauensverhältnis habe aufgebaut werden können, der Beschwerdeführer medikamentös eingestellt und nach wie vor therapiebereit sei.