Bei Konsum von psychoaktiven Substanzen bestehe ein hohes Risiko für künftige Straftaten, insbesondere auch für solche mit Gewaltanwendung. Beim Risikoprofil spiele auch die unterdurchschnittliche Intelligenz und die Impulskontrollproblematik eine Rolle. Mit Urteil des Regionalgerichts vom 2. März 2018 wurde der Beschwerdeführer u.a. der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Gemäss Urteilsbegründung soll er einem der Opfer einen Faustschlag verpasst haben, so dass dieses zu Boden gefallen sei. Hiernach habe der Beschwerdeführer dem am Boden liegenden Opfer einmal mit dem Fuss wuchtig gegen den Kopf getreten.