Wie die Ehefrau später schriftlich bestätigt habe (Schreiben vom 1. Februar 2019 [recte: 1. Dezember 2019] und 21. Februar 2020), sei es zu keinerlei Handgreiflichkeiten gekommen. Beim vom Therapeuten wiedergegebenen Gespräch mit der Schwester und der Ehefrau sei es wohl zu Missverständnissen durch Falschübersetzung gekommen, sei doch seine Schwester, die das von der Ehefrau Geschilderte übersetzt habe, keine amtlich zugelassene Übersetzerin. Laut den berichtigten Aussagen seiner Ehefrau habe sie lediglich gesagt, dass er aggressiv werde, wenn er keinen Zugriff auf Drogen habe.