Die lediglich auf Hörensagen basierende Telefonnotiz betreffend ein zwischen dem Therapeuten und seiner Ehefrau und Schwester stattgefundenen Gespräch könne nicht als Grundlage für eine Sicherheitshaft dienen. Wie die Ehefrau später schriftlich bestätigt habe (Schreiben vom 1. Februar 2019 [recte: 1. Dezember 2019] und 21. Februar 2020), sei es zu keinerlei Handgreiflichkeiten gekommen.