_, am 6. April 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Sicherheitshaft und unverzügliche Haftentlassung, eventualiter unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen. Staatsanwalt C.________ beantragte in seiner delegierten Stellungnahme vom 9. April 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 14. April 2020 – unter Hinweis auf die Begründung vom 30. März 2020 – auf das Einreichen einer Stellungnahme.