Die Sicherheitshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht bis 6. April 2020 verlängert (Verfahren KZM 20 131). Aufgrund der COVID-19-Lage sah sich das Regionalgericht veranlasst, den Verhandlungstermin abzusetzen (voraussichtlicher neuer Verhandlungstermin: 24. Juni 2020). Auf dessen Antrag hin verlängerte das Zwangsmassnahmengericht am 30. März 2020 die Sicherheitshaft bis zum 6. Juli 2020 (Verfahren KZM 20 362). Gegen diesen Verlängerungsentscheid reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 6. April 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern