49 ff.), die dessen Gefährlichkeit für Dritte belegen sollten. Am 11. November 2019 ordnete das Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft bis 8. Februar 2020 an (Verfahren KZM 19 1319). Mit Vorladung vom 27. Januar 2020 setzte das Regionalgericht die (mündliche) Verhandlung im nachträglichen Verfahren betreffend Invollzugsetzung der aufgeschobenen Freiheitsstrafe auf den 31. März 2020 an. Die Sicherheitshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht bis 6. April 2020 verlängert (Verfahren KZM 20 131).