__ verhaftet und von den BVD in vollzugsrechtliche Sicherheitshaft versetzt. Gleichentags reichten die BVD zu Handen des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) einen Antrag auf Aufrechthaltung der Sicherheitshaft ein. Begründet wurde der Antrag mit dem bis dahin schwierigen Therapieverlauf und dem fortdauernden Betäubungsmittelkonsum von A.________. Darüber hinaus bezogen sich die BVD auf drei Aktennotizen von Telefongesprächen zwischen den BVD und der Therapiestelle des Beschwerdeführers vom 8. November 2019 (amtliche Akten PEN 19 927, pag. 49 ff.), die dessen Gefährlichkeit für Dritte belegen sollten.